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Ortsrecht

Ortsrecht der Gemeinde Bad Rothenfelde

Hinweise zur Benutzung

Das hier veröffentlichte Ortsrecht enthält Satzungen, Verordnungen und sonstige Rechtsvorschriften der Gemeinde Bad Rothenfelde.

Änderungssatzungen und Verordnungen werden zur besseren Lesbarkeit in den Text eingearbeitet. In diesen Fällen wird auf den Abdruck der Einleitungsformel und der Vorschriften über das Inkrafttreten verzichtet. In den entsprechenden Satzungen und Verordnungen wird in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass es sich um eine Lesefassung handelt. Für eine korrekte Übertragung der ortsrechtlichen Vorschriften - insbesondere bei den Lesefassungen - wird keine Gewähr übernommen, das heißt rechtlich maßgeblich ist allein die im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück abgedruckte Fassung.

Bei Fragen zum Ortsrecht wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.








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