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Steuern & Gebühren

Steuern und Gebühren 2024

Steuerhebesätze der Gemeinde Bad Rothenfelde im Jahre 2024 (Vorjahr 2023):

Grundsteuer A 360 v. H. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer B 360 v. H. für die Grundstücke
Gewerbesteuer 380 v. H.


Gebühren im Jahre 2024:

Straßenreinigung 2,76 € je Meter Straßenfront (2,52 €)
Straßenreinigung Hinterliegergrundstück 2,52 € je Meter Straßenfront (2,28 €)
Frischwassergebühr 1,70 €/m³ (1,68 €) zzgl. 7 % MwSt.
= 1,82 €/m³ (1,80 €/m³) brutto
Schmutzwasser 2,85 €/m³ (2,50 €/m³)
Niederschlagswasser 0,69 €/m² (0,69 €/m²)
Preis pro Berechnungseinheit (50 m²) 34,50 € (34,50 €)

Je 50 m² überbaute und befestigte Grundstücksfläche sind eine Berechnungseinheit. Flächen unter 25 m² werden (auf volle 50 m²) abgerundet, Flächen von 25 m² und mehr werden auf volle 50 m² aufgerundet.

 

Beitrag für den Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“
Der auf den jeweiligen Grundstückseigentümer entfallende Umlagebeitrag beträgt 7,50 € (7,50 €) je angefangenen halben Hektar Grundstücksfläche.

 

Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung:

Ersthund zum vollen Steuersatz 60,00 €/Jahr
Ersthund zum ermäßigten Steuersatz 30,00 €/Jahr
Zweithund zum vollen Steuersatz 84,00 €/Jahr
Zweithund zum ermäßigten Steuersatz   42,00 €/Jahr
weitere Hunde zum vollen Steuersatz 108,00 €/Jahr
weitere Hunde zum ermäßigten Steuersatz 54,00 €/Jahr
gefährliche Hunde 636,00 €/Jahr


Zweitwohnungssteuer:
Siehe Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 10.12.2013

Abfallbeseitigung

Abfallbeseitigung: Ausführliche Informationen und die Gebührentabelle zu den Abfallbeseitigungsgebühren finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Entsorgers unter www.awigo.de

Hinweise zum Gartenzähler

Schmutzwassergebühr

Gemäß der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) werden dem Anschlussnehmer auf Antrag die entrichteten Gebühren für Schmutzwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) eingeleitet worden sind, erstattet. Als Nachweis sind Zwischenzähler erforderlich, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einbauen lassen muss. Da das überwiegend die Garten- und Rasenbewässerung betrifft, spricht man hier von den Gartenzählern.

Solche Gartenzähler, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen, können bei der Gemeinde Bad Rothenfelde angemeldet werden.

 Benötigte Daten:

  • Lage des Grundstücks (Straße u. Hausnummer)
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Einbaudatum

Wenn Sie einen Gartenzähler bei der Gemeinde Bad Rothenfelde anmelden, wird dieser sofort im System hinterlegt. Sie müssen den Gartenzählerstand künftig direkt an die Gemeinde Bad Rothenfelde melden. Der Zählerstand des Gartenzählers wird nunmehr jährlich mit dem Zählerstand des Hauswasserzählers vom Wasserwerk abgefragt.

Es bietet sich an, den Zählerstand gleich nach dem Ende der Gartensaison zu melden, wenn kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. Beachten Sie bitte, dass der Zählerstand spätestens am 31.12. des Jahres abgelesen und danach gemeldet werden muss, damit eine Gebührenerstattung (Schmutzwassermenge wird abgesetzt) erfolgen kann.

Haben Sie noch Fragen?

 

Ihre Ansprechpartner:

  Stefan Lönker

Amt / Fachbereich
Gemeinde Bad Rothenfelde – Steuern und Abgaben
Zimmer
70 (Ostflügel; Erdgeschoss)

 

Frankfurter Straße 3, 49214 Bad Rothenfelde

 

05424/223-188

 

05424/223-194

 

loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de

     

 

Sie können die Mitarbeiter des Wasserwerkes, Wiekstraße 10, erreichen unter:

 

 

05424/5132 (Anrufbeantworter)

 

 

 Herr Christian Gompper

 

0160 / 9056 1379  

 Herr André Pautmeier

 

0160 / 9056 1380  

       

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Hinweise zur Gebührenerstattung bei Gartenbewässerung u. ä.

 

  1. a) Satzungs- und gebührenrechtliche Belange, Baugrundsätze

Teilmengen des verbrauchten Frischwassers gelangen nicht in die öffentliche Abwasseranlage, sondern werden zum Bewässern des Gartens, zur Viehtränke o. ä. verwendet. Es werden hierbei Bestimmungen der Wasseranschluss- und Benutzungssatzung und der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung berührt. Gemäß Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung werden dem Anschlussnehmer auf Antrag die entrichteten Gebühren für Schmutzwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet worden sind, erstattet (Schmutzwassermenge wird abgesetzt).

Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Befüllung von fest installierten Pool-Anlagen o.ä. dienen, ist in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises nicht möglich, da es sich bei diesem Wasser um einleitungspflichtiges Abwasser handelt.

 

  1. b) Voraussetzungen

Die Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, sind durch einen Wasserzähler nachzuweisen. Die Installation (nach DIN 1988) solcher Wasserzähler darf grundsätzlich nur von Installateuren durchgeführt werden, die vom Wasserwerk zugelassen sind. Nur so ist eine Gefährdung der häuslichen Trinkwasseranlage und des öffentlichen Netzes auszuschließen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Gemeinde Bad Rothenfelde umgehend eine Rechnungskopie über den Einbau bzw. ein Beglaubigungsschreiben der ausführenden Installationsfirma zuzuleiten.

Die Installation hat innerhalb geschlossener Räumlichkeiten zu erfolgen. Der Zähler ist mit einer dauerhaften Verbindung im Verlauf der Zuleitung der Außenwasserabnahmestelle zu installieren.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit der Gemeinde Bad Rothenfelde der Installation eines Außenwasserzählers zugestimmt werden. Der Außenwasserzähler ist am Jahresende abzunehmen. Er wird im Frühjahr eines jeden Jahres neu installiert; eine kostenpflichtige Verplombung durch die Gemeinde Bad Rothenfelde entfällt.

Ohne Absprache installierte Außenwasserzähler können im Rahmen der Gebührenerstattung nicht berücksichtigt werden. Der Wasserzähler muss ferner den Bestimmungen des Eichgesetzes und mindestens der Güteklasse A entsprechen, PTB-zugelassen und amtlich beglaubigt sein. Nach Ablauf der Eichzeit ist ein neuer Wasserzähler gemäß den o.g. Voraussetzungen zu installieren. Entsprechende Nachweise über den Einbau (s.o.) sind bei der Gemeinde Bad Rothenfelde einzureichen.

Danach ist der Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) verantwortlich für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hauswasseranschluss (der Hauptwasseruhr). Die Vorschriften dieser Verordnung und einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (z. B. DIN-DVGW, DVGW- oder GS-Zeichen) tragen.

Die Gemeinde Bad Rothenfelde behält sich die örtliche Überprüfung der Angaben vor.

 

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