Gemeinde Touristik Kurmittelhaus Bürgerservice

In Trägerschaft der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bad Rothenfelde:

KiTa „Pusteblume“

Brunnenstrasse 14 · Tel. 05424/1822

www.pusteblume-loewenzahn.de

KiTa „Löwenzahn“

Versmolder Straße 20 · Tel. 05424/1862

www.pusteblume-loewenzahn.de


In Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde Bad Rothenfelde:

KiTa „St. Elisabeth“


Bahnhofstraße 21 · Tel. 05424/1301

https://kita-elisabeth-br.de

KiTa Antoinette Schiller


Ulmenallee 5 · 49214 Bad Rothenfelde
Tel. 05424/8096052

https://kita-antoinetteschiller-br.de


In Trägerschaft der HHO Kindheit und Jugend gGmbH:

Waldkindergarten Waldstrolche

Obersundernweg (Nähe)

Nico Michalicki

N.Michalick@os-hho.de

0151/18032026

https://os-hho.de/standorte/rothenfelder-waldstrolche

 



FAQs zur KiTa-Onlineanmeldung

Der Anmeldezeitraum für das KiTa-Jahr 2024/2025 ist abgeschlossen.

Eine Anmeldung zum KiTa-Jahr 2025/2026 ist von September bis Dezember 2024 möglich.

https://kitaportal.bad-rothenfelde.de/anmeldung.html

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung unter 05424 223-152 (Frau Warnecke).

 

Wie sind die Aufnahmekriterien?

Für die Gemeinde Bad Rothenfelde gelten individuelle Aufnahmekriterien für die Vergabe von KiTa-Plätzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Wohnort muss grundsätzlich Bad Rothenfelde sein.
  • Ist ein Elternteil alleinerziehend?
  • Werden schon Geschwisterkinder in der Einrichtung betreut?
  • Sind die Eltern berufstätig oder in der Ausbildung?
  • Mehrlingskinder
  • Alter
  • ua.


Kann ich mein Kind im Voraus anmelden und verbessere damit meine Chancen auf einen KiTa-Platz?

Nein, in der Gemeinde Bad Rothenfelde werden die KiTa-Plätze nicht nach dem Windhund-Prinzip vergeben, sondern nach anderen Kriterien (s.o.)


Wie ist der zeitliche Ablauf der Anmeldung?

Die Anmeldung für das nächste KiTa-/ Krippenjahr ist grundsätzlich in der Zeit vom 01.09. bis zum 31.12. des lfd. Kalenderjahres möglich. Erste Platzzusagen erfolgen dann bis Ende Februar und werden im Mai abgeschlossen sein. Für unterjährigen Anmeldung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Wunsch-Einrichtung oder der Gemeindeverwaltung auf.

Kann ich mein ungeborenes Kind anmelden?

Grundsätzlich ist das nicht möglich. Hinsichtlich einer möglichen Härtefallregelung wenden Sie sich bitte an die Einrichtung oder nehmen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf.


Was brauche ich für die Anmeldung?

Für die Online-Anmeldung benötigen Sie lediglich einen Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse.


Werden auch Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen?

Die Plätze in den Einrichtungen in Bad Rothenfelde stehen grundsätzlich nur den Kindern zur Verfügung, die auch im Gemeindegebiet wohnen
In der KiTa Antoinette-Schiller stehen zusätzlich Plätze für Beschäftigte der Schüchtermann-Klink zur Verfügung, die durchaus von auswärtigen Kindern belegt werden können.
Sollten Sie Ihr Kind vor einem Umzug in das Gemeindegebiet anmelden, so vermerken Sie dies bitte im Anmeldeformular.


Wie viele Einrichtungen kann ich auswählen?

Grundsätzlich können Sie alle 4 Einrichtungen mit 5 Standorten in der Gemeinde auswählen.


Kann ich mir die Einrichtungen vorher ansehen?

Sie dürfen / sollen sich sogar einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung machen. Hierzu vereinbaren Sie bitte mit der Leitung der gewünschten Einrichtung einen individuellen Termin.  



Was passiert, wenn ich in meiner Wunscheinrichtung keinen Platz erhalte?

Sofern Ihnen kein Platz in der Wunscheinrichtung angeboten werden kann, wird Ihre Anmeldung automatisch an die nächste KiTa Ihrer Wunschliste weitergeleitet.


Kann ich Betreuungszeiten jederzeit ändern?

Änderungen in den Betreuungszeiten sind nur dann möglich, wenn ein entsprechender Platz frei ist oder freie Sonderöffnungszeiten zur Verfügung stehen.    


Was tue ich, wenn ich einen zugesagten Platz nicht mehr benötige oder sich innerhalb des Anmeldeverfahrens Änderungen ergeben?

Jedes Kind kann und soll nur einmal im System erfasst werden. Sofern sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben oder die Anmeldung wegen eines Umzuges nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, schreiben Sie bitte diese Angaben an die in der Bestätigungsmail genannte E-Mail-Adresse.


Was muss ich nach einer Platzzusage tun?

Die Platzzusage erfolgt ausschließlich über die Leitung der Einrichtung. Sobald Sie die Zusage erhalten, haben Sie eine Frist von 14 Tagen zur Rückgabe der unterschriebenen Betreuungsverträge. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Platzzusage.


Was tue ich, wenn ich weitere Fragen habe?

Wenden Sie sich dann einfach direkt an die Einrichtungen Antoinette-Schiller. Löwenzahn/Pusteblume, St. Elisabeth, die Waldstrolche oder an die Gemeindeverwaltung.  Die jeweiligen Kontaktdaten sind auf der Homepage hinterlegt.


Stand 04/2023

 

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