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Fördermöglichkeiten

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die gegenwärtigen Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Sanierungsmaßnahmen:

 

KFW-Wohngebäude-Kredit          261, 262

Förderkredit für Kauf, Sanierung und Neubau

  • Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Bis zu 60.000 € Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 15% und 50% Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung möglich, z.B. für Baubegleitung

 

 

KfW-Wohngebäude-Zuschuss    461

Zuschuss für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses

  • Sanierungszuschuss bis zu 75.000 € je Wohneinheit
  • Bauzuschuss bis zu 37.500 € je Wohneinheit
  • Zusätzliche Förderung möglich, z.B. für Baubegleitung

 

 

KfW-Erneuerbare Energien-Standard   270

Förderkredit für Strom und Wärme

  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

 

 

Wenn Sie die energetische Sanierung Ihrer Immobilie planen erwägen Sie bitte die Installation einer Ladestation für ein Elektrofahrzeug.

 

KfW-Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude             440

Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

  • Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt
  • Für den Kauf und die Installation an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter

 

 

Möchten Sie Einzelmaßnahmen durchführen?

So können Sie den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

 

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 €. Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben; maximal 60.000 € pro Wohneinheit.

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

 

 

Anlagentechnik (außer Heizung)

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 €. Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben; maximal 60.000 € pro Wohneinheit.

 

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen förderfähigen Gebäudenetzes

 

 

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 €; maximal 60.000 € pro Wohneinheit.

Die nachstehenden Fördergegenstände werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Gasbrennwert-Heizungen mit 20%
  • Gas-Hybridheizungen mit 30%
  • Solarthermieanlagen mit 30%
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25% mit 30%
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55% mit 35%
  • Wärmepumpen mit 35%
  • Biomasseanlagen mit 35% (+5% bei besonders emissionsarmen Anlagen)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen mit 35%

Der Anteil erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung hat mindestens 25 % zu betragen. Zusätzlich kann eine Austauschprämie von 10 Prozentpunkten für den Austausch einer Öl-Heizungsanlage gewährt werden.

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