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Dorfentwicklung Dissen/Bad Rothenfelde

Öffentliche Auslegung Dorfentwicklungsplan Di-BaRo vom 08.12.2021 – 21.01.2022

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Dorfentwicklungsplanes für die Dorfregion Dissen – Bad Rothenfelde gemäß Ziffer 3.5.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE).

Die Stadt Dissen am Teutoburger Wald und die Gemeinde Bad Rothenfelde sind mit Bescheid vom 03. April 2020 mit der Dorfregion Dissen – Bad Rothenfelde im Rahmen des Fortschreibungsprogrammes 2019 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden

Neben einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit wurden die Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfregion im Rahmen einer Regionskonferenz am 08. Oktober 2020 über die bevorstehende Dorfentwicklungsplanung für die Dorfregion Dissen – Bad Rothenfelde informiert und gebeten, sich aktiv in den Prozess einzubinden. Es folgten mehrere Ortsgespräche und Onlinebeteiligungen. Zudem hat die Lenkungsgruppe zweimal getagt.

Der sich daraus ergebende strategische Rahmen mit den Entwicklungszielen, die örtlich ausgearbeiteten Projekte sowie der Gestaltungsrahmen für private Maßnahmen sind den Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen einer Regionskonferenz am 02. November 2021 vorgestellt und mit ihnen abgestimmt worden, sodass nunmehr der Entwurf des Dorfentwicklungsplanes für die Dorfregion Dissen – Bad Rothenfelde vorliegt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Dorfentwicklungsplanes findet in der Zeit vom 08.12.2021 – 21.01.2022 einschließlich statt.

Die Einsichtnahme der Unterlagen ist über das Internet unter:

https://diro.pro-dorfentwicklung.de/ und https://www.dissen.de/bauen-in-dissen/dorfentwicklung- dissen-bad-rothenfelde/ möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Dorfentwicklungsplanes unter vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Stadt Dissen aTW einzusehen. Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich bitte im Vorfeld bei Frau Edinghofer-Dick an: edinghofer-dick@dissen.de.

 

Stellungnahmen und Anregungen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dissen aTW schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Dieser Text steht als PDF-Download zur Verfügung

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