Gemeinde Touristik Kurmittelhaus Bürgerservice
Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Abbruch von Gebäuden

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Günter
Nachname Rolf
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-162
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

Günter Rolf

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Abfallfragen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname -
Nachname AWIGO
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer (0 54 01) 36 55 55
Faxnummer (0 54 01) 36 55 44
E-Mail-Adresse info@awigo.de
Raumnummer -
Abteilung Abfallfragen
Sprechstunde

Service-Hotline:
Montag bis Freitag: 7.00 bis 19.00 Uhr
Samstag: 8.30 bis 13.00 Uhr

- AWIGO

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Abgaben

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

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Abmeldung

Personen, die aus einer Wohnung ausziehen, sind verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebhörde abzumelden, wenn sie an der Stelle der bisherigen keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Abmeldungen sind also nur noch erforderlich - bei Umzug ins Ausland oder - bei Aufgabe einer Nebenwohnung In allen anderen Fällen reicht es aus, sich am neuen Wohnort anzumelden. Von dort aus wird anschließend die Abmeldung der aufgegebenen Wohnung automatisch veranlasst.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Abwasserbeseitigung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Axel
Nachname Pfeiffer
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-163
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse pfeiffer@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

-

Axel Pfeiffer

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Anmeldung der Eheschließung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

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Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

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Anmeldung

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt.
Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz.
Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.

Seit dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.

Der Wohnungsgeber muss der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung
innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen,
so ist in diesen Fällen im Meldeamt beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben.

Wer ist meldepflichtig? Personen, die eine Wohnung beziehen, sind verpflichtet,
sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Achtung: Bei verspäteter Anmeldung kann ein Bußgeld erhoben werden.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person,
deren Wohnung sie beziehen. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist,
dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst,
obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. Neugeborene sind nur anzumelden,
wenn sie in eine andere als die Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden.


Notwendige Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung (zum Download)
- Personalausweis/Reisepass bzw. Kinderreisepass aller mitziehenden Personen
- Familienstammbuch

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Anschlussbeiträge
Arbeitslosengeld II

Informationen der Bundesargentur für Abeit:
ALGII

Ihr Ansprechpartner:

Vorname -
Nachname MaßArbeit-Außenstelle Dissen
Adresszeile 1 Am Krümpel 2
Postleitzahl 49201
Ort Dissen
Telefonnummer 05421 / 93127-0
Faxnummer 05421 / 93127-10
E-Mail-Adresse info@massarbeit.de
Raumnummer -
Abteilung Arbeitslosengeld II
Sprechstunde

montags bis dienstags: 8 bis 12 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags:
8 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr

- MaßArbeit-Außenstelle Dissen

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Asylantrag

Allgemeine Informationen

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 16 a) oder als Flüchtlinge im Sinne des Ab-kommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

Ablauf des Verfahrens:

Meldet sich ein Asylsuchender bei der Grenzbehörde, leitet sie ihn an die nächstgelegene Erstauf-nahmeeinrichtung weiter, deren Einrichtung und Unterhaltung dem jeweiligen Land obliegt. Dies gilt allerdings nicht, wenn bei ihm die Voraussetzungen für die Verweigerung der Einreise vorliegen, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Sofern sich ein Ausländer erst im Inland als Asylsuchender zu erkennen gibt, wird er ebenfalls zunächst an die nächstgelegene Erstaufnahme-einrichtung verwiesen. Niedersachsen unterhält mit den Zentralen Aufnahme- und Ausländerbe-hörden(ZAAB )in Braunschweig und Oldenburg zwei Aufnahmeeinrichtungen.

Asylbewerber stellen dann ihren Asylantrag. Dabei erfolgt ein Datenabgleich mit dem Ausländer-zentralregister (AZR) und es wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt, die ein vorläufiges Bleiberecht zur Durchführung des Asylverfahrens in der Bundesrepublik gewährt.

Anschließend erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene, nicht öffentliche Anhörung des Asylbewerbers (§ 25 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)) durch einen Bediensteten des Bundesamtes. Dazu muss der Asylbewerber persönlich erscheinen und seine Verfolgungsgründe darlegen. Danach fällt eine Ent-scheidung über den Asylantrag. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich das individuelle Einzelschicksal.

Die Entscheidung über den Asylantrag ergeht schriftlich und enthält eine Begründung. Sie wird dem Asylbewerber mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

  • § 25 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
  • Art. 16a Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.

§  Übersicht der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sämtliche vorhandenen Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensgang belegen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§  Art. 16a Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

§  § 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

§  § 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

§  § 25 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

§  § 60 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf der

Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zu weiteren Fragen, insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhaltes, steht Ihnen das Sozialamt der Gemeinde Bad Rothenfelde zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Asylbewerber (Betreuung)

Allgemeine Informationen Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesre-publik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.

Asylverfahren
Während eines laufenden Asylverfahrens wird der Aufenthalt im Bundesgebiet zunächst gestattet. Sollte sich im Rahmen dieses Verfahrens herausstellen, dass der Ausländer tatsächlich einer Verfolgung in seinem Heimatland unterliegt, so wird sein Aufenthalt verfestigt. Andernfalls ist er verpflichtet, das Bundesgebiet wieder zu verlassen. Duldung
Wenn keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann, aber eine Ausreise aus Deutschland aus humanitären, persönlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, kommt die Erteilung einer Duldung in Betracht. Dies bedeutet keinen legalen Aufenthalt, sondern lediglich einen vorüber-gehenden Verzicht auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die Bundesrepublik Deutschland  An wen muss ich mich wenden? Zuständige Aussenstelle
Der Asylantrag ist nach der Einreise persönlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu stellen. Für den Landkreis Osnabrück ist das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Klostermark 70-80, 26135 Oldenburg zuständig.

Für aufenthaltsrechtliche Fragen der im Landkreis Osnabrück befindlichen Asylbewerber wenden Sie sich bitte an: Landkreis Osnabrück
Fachdienst Ordnung
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr
Tel. (0541) 501 - 0    Welche Unterlagen werden benötigt? §  Reisepass   Zu weiteren Fragen, insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhaltes, steht Ihnen das Sozialamt der Gemeinde Bad Rothenfelde zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Aufenthaltsbescheinigung

Die Aufenthaltsbescheinigung bestätigt neben dem Wohnsitz zusätzlich den Familienstand, die Religionszugehörigkeit und die Staatsangehörigkeit einer Person und wird in der Regel zur Vorlage beim Standesamt für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.
Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine Woche gültig.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Ausbildungsförderung/Anträge

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Auskunft aus dem Melderegister

Einfache Melderegister-Auskunft

Jede Person, die in der Gemeinde Bad Rothenfelde gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

Ebenfalls können auch Dritte in bestimmten Umfang Auskunft über folgende Daten einer anderen Person erhalten: Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad.

Erweiterte Melderegister-Auskunft

Dritte, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft geltend machen (z.B. durch Vorlage eines Vollstreckungstitels), können eine erweiterte Auskunft über zusätzlich folgende Daten einer anderen Person erhalten:
Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (nur, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzlicher Vertreter und Sterbetag und -ort.

Welche Gebühren fallen an? Einfache Melderegisterauskunft: 12,00 €, Erweiterte Melderegisterauskunft: 20,00 €
jeweils zuzüglich Porto.

Bitte zahlen Sie

per Überweisung auf das Konto DE13 2658 0070 0812 0730 00 bei der

Commerzbank AG  BIC:  DRESDEFF265

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Auskunftssperren

Allgemeine Informationen Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte. Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich. An wen muss ich mich wenden? Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Sie wird durch diese Meldebehörde eingerichtet. Weitere beteiligte Meldebehörden, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden, werden unterrichtet. Welche Unterlagen werden benötigt? Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben Welche Fristen muss ich beachten? Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z.B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bussgeldentscheidungen) eingetragen.
Zu welchem Zweck benötige ich einen Registerauszug und wie bekomme ich ihn?
In der Regel wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister von Gewerbetreibenden für bestimmte behördliche Zwecke benötigt.
Sie wird nur vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt.
Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.
Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der/die Geschäftsführer/in .
Bei Anträgen von Privatpersonen ist der Geburtsname der Mutter des Antragstellers/der Antragstellerin anzugeben.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der genaue Verwendungszweck/Aktenzeichen und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Auszug aus Geburts-/Eheregister

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

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Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

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Baby-Besuchsdienst

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Marianne
Nachname Poppenga
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-195
Faxnummer 05424 / 223-197
E-Mail-Adresse poppenga@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 13
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

-

Marianne Poppenga

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BAföG - Schüler/-innen und Studierende

Allgemeine Informationen Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Vor-aussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab. Eine weitere persönliche Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist in der Regel ein Höchstalter von 29 Jahren, bei der überwiegenden Anzahl der Masterstudiengänge ein Höchstalter von 34 Jahren. Studierende erhalten bei nachgewiesenem Bedarf ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, Förderung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines zinslosen Darlehens (50 %).
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das zinslose Staatsdarlehen wird später in niedrigen Raten zurückgezahlt, wobei niemand, egal wie hoch die Ausbildungsförderung insgesamt war, mehr als 10.000 Euro Staatsdarlehen zurückzahlen muss. Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen des Studierenden und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Bei Verzögerung der Aufnahme oder der Durchführung des Studiums sowie dem Wechsel von Studiengängen sollte unbedingt das zuständige Studentenwerk konsultiert werden.
In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung. §  Informationen zum BAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken. Das bedeutet, dass für Studierende das Studentenwerk der Hochschule zuständig ist, an welcher der Studierende immatrikuliert ist. In Niedersachsen gibt es Studentenwerke in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück. §  Übersicht der Studentenwerke in Deutschland Welche Unterlagen werden benötigt? §  Einkommensnachweise der Eltern §  Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid §  Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist: §  Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010) §  Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011) Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken bereit gehalten und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor. Welche Gebühren fallen an? Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten? BAföG wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde. Der Erstantrag sollte deshalb sofort nach der Zulassung zum Studium gestellt werden. Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach muss jeweils ein Weiterförderungsantrag gestellt werden. Rechtsgrundlage §  Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Anträge / Formulare Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung sowie bei den Studentenwerken erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor. §  Antragsformulare zur Ausbildungsförderung (BAföG) Was sollte ich sonst noch wissen? Europaweit werden bis 2010 alle Studienabschlüsse auf Bachelor bzw. Master umgestellt. Dies hat auch Folgen für eine Förderung nach dem BAföG. So ist ein Bachelor-Studiengang grundsätzlich als erste berufsqualifizierende Ausbildung förderfähig und zwar entsprechend der Regelstudienzeiten. Wurde bereits ein Diplom oder ein anderer Hochschulabschluss erlangt, bevor der Masterstudiengang aufgenommen wird, ist das Studium in der Regel nicht mehr förderfähig. Masterstudiengänge, die berufsbegleitend angeboten werden, sind nicht förderfähig, da laut Gesetz bislang nur Vollzeit-Studiengänge gefördert werden. Die Förderung endet vorerst mit der Abschlussprüfung beim Bachelor, auch wenn diese bereits vor Semesterende abgelegt wird. Wird der Master zum nächsten beginnenden Semester aufgenommen und liegt mehr als ein Monat dazwischen, kommt es zu einer Unterbrechung der Förderung. Bemerkungen Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur; aktualisiert am 04.01.2012   Hinweis: Sie erhalten die entsprechenden Formblätter auch im Rathaus der Gemeinde Bad Rothen-felde/Sozialamt/Raum2/Herr Lytze.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Bauanträge, Bauvoranfragen, Bebauungspläne, Baugenehmigungen, Bauberatung

Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauauf-sichtsbehörde(Baugenehmigung).
Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung aus-drücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z.B. genehmigungsfrei oder aber anzeigepflichtig sein. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instand-haltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.
Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsämter der Land-kreise, der kreisfreien Städte, der großen selbstständigen Städte und Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen).
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde des Bauortes einzureichen, die im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt.

(Bauantrag) Welche Fristen muss ich beachten?
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmi-gung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbei-ten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Was sollte ich noch wissen?
Es gibt auch baugenehmigungsfreie Bauvorhaben. Hier besteht aber gegebenenfalls eine Anzeigepflicht gemäß § 69a NBauO. Im Einzelfall berät Sie die Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlagen:

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) Baugebührenordnung (BauGO)

Bauantrag für Werbeanlage Warenautomat

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Günter
Nachname Rolf
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-162
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

Günter Rolf

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Beglaubigungen

Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften unter Vorlage des Originals sowie die Unterschriftsbeglaubigung werden vorgenommen. Ausgenommen von Beglaubigungen sind Personenstandsbücher (z.B. Heirats- oder Abstammungsurkunden). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden. Welche Unterlagen werden benötigt? Bei Unterschriftsbeglaubigungen Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. Original-Schriftstücke Welche Gebühren fallen an? Pro Beglaubigung in der Regel 1,50 €, hinzu kommen Kopierkosten in Höhe von  0,40 €/Seite. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 3,00 €

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Behindertenausweise-/Anträge

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Behindertenhilfe

Allgemeine Informationen Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Leistungen können ambulant, teilstationär oder stationär gewährt werden. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen. Leistungen der Eingliederungshilfe sind u. a. § stationäres Wohnen § ambulant betreutes Wohnen § Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) § Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung § Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule § heilpädagogische Leistungen § sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger / Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig. Die Leistungen können auf Antrag auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass dem Antragsteller die Aufbringung der benötigten Mittel für die Eingliederungshilfe aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann. Für die Anrechnung gelten besondere Regelungen. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. In der beruflichen Integration unterstützt außerdem das Integrationsamt Projekte, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beitragen. Da deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt auf Grund der Art und Schwere der Behinderung häufig nicht möglich ist, fördert das Integrationsamt Arbeitgeberleistungen für: Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und besonderen Aufwand einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung. Welche Unterlagen werden benötigt? § Nachweis über die Behinderung, § Nachweise über Einkommen und Vermögen, § Nachweis über die Kosten der Unterkunft, § Nachweise über vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Pflegekasse, Rentenversicherungsträger) Welche Gebühren fallen an? Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten? Es müssen keine Fristen beachtet werden. Rechtsgrundlage § §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) § §§17, 26, 33, 41, 56 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Bemerkungen Text aktualisiert durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 01.04.2011

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung

Allgemeine Informationen Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung/ Krankheit und möchte diese nach dem Schwerbehindertenrecht nach Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) als Behin-derung feststellen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie(früher Versorgungsamt) bzw. einer seiner Außenstellen. §  Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Welche Unterlagen werden benötigt? §  sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle) §  Passfoto §  gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten) §  gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis §  für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt   Sie können Ihren Antrag auch online über unser Schwerbehindertenportal LS-Online stellen. §  LS-Online Welche Gebühren fallen an? Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten? Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage §  Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) Anträge / Formulare Eine Übersicht unserer Anträge finden Sie im Formularservice der Landessozialverwaltung. §  Formularservice der Landessozialverwaltung Was sollte ich sonst noch wissen? Weitere detaillierte Informationen über das Schwerbehindertenrecht (unter anderem zu den Themen Feststellungsverfahren und Nachteilsausgleiche) finden Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. §  Niedersächsisches Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Bemerkungen Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.09.2012   Hinweis: Antragsvordrucke erhalten Sie auch im Rathaus der Gemeinde Bad Rothenfelde im Sozialamt/Raum 2/Herr Lytze

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Betreuungsrecht

Allgemeine Informationen Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Volljährigen, der wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf. Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben. Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen. Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsbehörden und ggf. auch Betreuungsvereinen erhalten. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Dort sind auch Adressen über eventuelle Betreuungsvereine vorhanden. Welche Unterlagen werden benötigt? Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Welche Gebühren fallen an? Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Welche Fristen muss ich beachten? Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Was sollte ich sonst noch wissen? Ausführliche Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten: §  "Das Betreuungsrecht" - Gemeinsame Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration §  Internetseiten des Niedersächsischen Justizministeriums   Ansprechpartner/in Landkreis Osnabrück Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 5010
Fax: 0541 5014402
E-Mail: info@lkos.de
Internet: htt­p://ww­w.l­kos.de
Öffnungszeiten:
montags bis freitags 8:00h bis 13:00 h
donnerstags 8:00h bis 17.30h
Und nach Vereinbarung   Hinweis: Unverbindliche Vordrucke für  das Verfassen einer Betreuungsverfügungen erhalten Sie auch im Rathaus der Gemeinde Bad Rothenfelde im Sozialamt/Raum 2/ Herr Lytze

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Brandschutz

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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Busfahrpläne
Dauerparkausweise

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Gabriele
Nachname Eckelkamp
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-156
Faxnummer 05424 / 223-197
E-Mail-Adresse eckelkamp@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

 

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

 

 

Gabriele Eckelkamp

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Denkmalpflege

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Günter
Nachname Rolf
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-162
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

Günter Rolf

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Ehefähigkeitszeugnisse

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

Zurück

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

Zurück

Eheschließungen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

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Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

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Elternbeiträge (Kindergarten)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Sandra
Nachname Warnecke
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424-223-152
Faxnummer -
E-Mail-Adresse warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Abteilung Hauptamt
Sandra Warnecke

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Entwässerung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Axel
Nachname Pfeiffer
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-163
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse pfeiffer@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

-

Axel Pfeiffer

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Erschließungsbeiträge
Erziehungsgeldanträge

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Ferienpass

Ihr Ansprechpartner:

Feuerlöschwesen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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Finanzwesen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Jan
Nachname Prövestmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-191
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse proevestmann@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Jan Prövestmann

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Fischereischeine

Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht u. a. einen Fischereischein.

Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt.

Hinweis: Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.

An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.   Was muss ich mitbringen?

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Personalausweis oder Pass


Für minderjährige Antragsteller ist die zusätzliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters mit Ausweis erforderlich.

Welche Gebühren fallen an? Einmalig 25,50  Euro
Welche Fristen muss ich beachten? Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Was sollte ich noch wissen? In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten. Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden. Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Freibad

Ihr Ansprechpartner:

Vorname -
Nachname Freibad
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-158
Faxnummer -
E-Mail-Adresse mail-box@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Sole-Freibad
Sprechstunde

-

- Freibad

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Freibadkarten (Vorverkauf/Gutscheine)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

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Fremdenverkehr

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Christina
Nachname Kohlbrecher-Zippel
Adresszeile 1 Am Kurpark 12
Postleitzahl 49214
Telefonnummer 05424 / 221-80
Faxnummer -
E-Mail-Adresse kohlbrecher-zippel@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Abteilung Kur und Touristik
Sprechstunde -
Christina Kohlbrecher-Zippel

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Fundsachen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Führerscheine

Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, muss im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung - den Führerschein - nachzuweisen. Für die Beantragung eines Führerscheines ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Mitzubringende Unterlagen: grds. immer bei allen u. a. Klassen und Führerscheinangelegenheiten - Personalausweis oder Reisepass - 1 Lichtbild (Das Lichtbild muss aus neuerer Zeit sein mit einer Frontalaufnahme - kein Halbprofil-Bild. Ihr Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sind, der Mund geschlossen, die Augen offen und deutlich sichtbar und der Gesichtsausdruck neutral. Sie dürfen keine Uniform und/oder Kopfbedeckung tragen. Anschauliche Beispiele finden Sie hier auf der Fotomustertafel.) Erstmaliger Erwerb eines Führerscheins und Verlängerung der Geltungsdauer Klassen A1, A, B, BE, L, M, T - Nachweis der Sofortmaßnahmen am Unfallort - Bestandener Sehtest Klassen C1, C, C1E, CE - Erste-Hilfe-Nachweis (8 Doppelstunden) - Augenärztliches Gutachten/Zeugnis - Ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand Klassen D 1, D, D1E, DE - wie Klassen C1 etc. - Gutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (O) Umtausch Führerschein Wenn Sie im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sind, können Sie diesen in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Zum Umtausch verpflichtet sind Sie nicht. Mitzubringende Unterlagen: - Bisheriger Führerschein - Karteikartenabschrift, wenn der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde und nicht vom Landkreis Osnabrück  ausgestellt wurde. Ersatzführerschein

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, wurde er gestohlen, ist er auf sonstige Weise abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen.

Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins müssen Sie sich direkt an den Landkreis Osnabrück wenden..

Gebühren: Erstmaliger Erwerb - 42,60 bis 43,40 €
Umtausch Führerschein - 24,00 €

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Führungszeugnisse

Führungszeugnisse
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob über eine Person Einträge einer rechtskräftigen Verurteilung beim Bundeszentralregister in Bonn vorliegen. Beantragen kann ein Führungszeugnis, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die häufigst beantragten sind
- das Führungszeugnis für private Zwecke
- das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.

Wir sind zuständig für das Ausfüllen des Antrages und die Antragsannahme. Anschließend reichen wir Ihren Antrag zur weiteren Bearbeitung an das Bundeszentralregister in Bonn. Dieses sendet das Führungszeugnis "für private Zwecke" an ihre Adresse und das Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" an die entsprechende Behörde.

Soll der Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der genaue Verwendungszweck/Aktenzeichen und die genaue Anschrift, Abteilungsangabe und Ansprechpartner dieser Behörde anzugeben.

Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- bei erweitertem Führungszeugnis: Bescheinigung vom Arbeitgeber, von der Schule etc. in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Gebühr: 13,00 €


Wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Funktion sind, besteht die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das folgende Online-Portal zu beantragen:
www.fuehrungszeugnis.bund.de

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Gartenabfälle

Ihr Ansprechpartner:

Vorname -
Nachname AWIGO
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer (0 54 01) 36 55 55
Faxnummer (0 54 01) 36 55 44
E-Mail-Adresse info@awigo.de
Raumnummer -
Abteilung Abfallfragen
Sprechstunde

Service-Hotline:
Montag bis Freitag: 7.00 bis 19.00 Uhr
Samstag: 8.30 bis 13.00 Uhr

- AWIGO

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Gaststättenerlaubnis

Allgemeine Informationen Wenn Sie in Niedersachsen ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben möchten, müssen Sie dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, vorher anzeigen. Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbständigen Zweigstelle und für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständig-keitsbereich die Tätigkeit begonnen werden soll. Welche Unterlagen werden benötigt? Um eine Identitätsprüfung zu ermöglichen, sollten Sie bei persönlicher Anzeigeerstattung folgende Dokumente mit sich führen und auf Verlangen vorlegen: §  Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument §  Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister Wenn in Ausübung des Gaststättengewerbes alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, sind folgende weitere Unterlagen erforderlich: §  Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) §  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) (zu beantragen bei der Meldebehörde, bei der der Antragsteller mit einer Wohnung gemeldet ist) Die Prüfung der Zuverlässigkeit kann – außer auf den genannten Unterlagen – auch auf einer be-hördlichen Bescheinigung über eine durch Rechtsvorschrift vorgesehene Überprüfung der gewerbe-rechtlichen Zuverlässigkeit aufbauen. Als solche werden z. B. gewerberechtliche Erlaubnisse ange-sehen, für die die positive Feststellung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit Voraussetzung ist (z. B. Reisegewerbekarte, Maklererlaubnis, etc.). Wenn Sie in Niedersachsen ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, Ihren Wohnsitz jedoch im Ausland haben, benötigen Sie zum Nachweis Ihrer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit Unterlagen aus Ihrem Heimatland. Zwar ist nicht vorgeschrieben, wie alt diese Unterlagen sein dürfen. Je länger deren Ausstellungs-datum jedoch zurückliegt, desto eher könnte eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung angezeigt sein. Gehen diese Unterlagen bzw. Nachweise nicht mit der Anzeige zu, werden sie von Amts wegen angefordert. Welche Gebühren fallen an? Für die Entgegennahme der Gaststättenanzeige, deren Prüfung und die Weiterleitung der Daten an die anderen Fachverwaltungen werden Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe errechnet sich nach dem entstehenden Zeitaufwand. Maximal können diese Gebühren absehbar bis zu 280 Euro betragen. Erfolgt eine Anzeige unvollständig oder unrichtig und ist sie daher zu beanstanden oder müssen die Registerauszüge von Amts wegen angefordert werden, kann sich dies zusätzlich auf die Gebührenhöhe auswirken. Für die Registerauszüge sind bei deren Antragstellung die hierfür besonders geregelten Gebühren zu entrichten. Gebühr auf Anfrage Zahlungsbedingungen: Bar, EC-Karte mit PIN Welche Fristen muss ich beachten? Die Anzeige eines Gaststättengewerbes ist vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen bei der zuständigen Behörde zu erstatten. Rechtsgrundlage §  §§ 2 ff. des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG)     Anträge / Formulare Für die Anzeige eines Gaststättengewerbes ist der nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) vorgeschriebene Vordruck zu verwenden. Alternativ kann die Anzeige auch durch die Gewerbeanzeige unter Verwendung der Anzeigenvordrucke GewA 1 und GewA 2 erstattet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewerbeanzeige dann vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen oder den obengenannten Veränderungen erstattet wird, und dass in der Gewerbeanzeige angegeben wird, ob alkoholische Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sollen oder nicht. Was sollte ich sonst noch wissen? Die Anzeige ersetzt nicht die Erfordernisse nach anderen Fachgesetzen (z. B. Baugenehmigung, lebensmittelrechtliche Unterrichtung). Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer. Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle Bemerkungen Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 27.07.2012   Weitere Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Bad Rothefelde Sozialamt/Raum 2/Herr Lytze

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Geburt, Geburtsurkunden

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

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Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

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Gemeindekasse

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

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Gewerbean-, ab- und ummeldung

Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

 

 

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes. Bei der Gewerbeanzeige ist der Personalausweis oder der Reisepass, bei Auswärtigen eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes mitzubringen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, des Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.

 

Hinweis: Es empfiehlt sich, je nach Tätigkeit, ggf. Vorabinformationen einzuholen bei:

  • der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Bramscher Straße 134-136, 49088 Osnabrück

Tel.: +49 541 6929-0; Fax: +49 541 6929-290;

E-Mail: info@hwk-os-el.de; Internet: www.hwk-os-el.de

  • der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück

Telefon: +49 541 3 53-0; Telefax: +49 541 3 53-1 22

E.Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de; Internet: www.osnabrueck.ihk24.de

 

  Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung –

ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden,

  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen),
  • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle, erhältlich bei der Handwerkskammer,
  • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden).

 

Gebühr für die Prüfung der Gewerbeanzeige einschließlich der Aufwendungen für die Einarbeitung der Daten aus der Anzeige in ein Gewerberegister und die Erteilung einer Empfangsbescheinigung (nach Zeitaufwand):

28,00 €; Zahlungsbedingungen: Bar      (Gewerbeummeldung 10,00 €; Gewerbeabmeldung 17,00 €)

 

Ihr Ansprechpartner:

 Meldeamt


Amt / Fachbereich
Gemeinde Bad Rothenfelde – Hauptmant

Zimmer
1 (Westflügel; Erdgeschoss)

 

Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde

 

 

05424/223-150

 

 

05424/223-151

 

 

ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de

 

 

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Gewerbesteuer

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII (Sozialhilfe)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Grundsteuer, Grundbesitzabgaben

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

Zurück

Haftpflichtschäden

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Gabriele
Nachname Eckelkamp
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-156
Faxnummer 05424 / 223-197
E-Mail-Adresse eckelkamp@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

 

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

 

 

Gabriele Eckelkamp

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Hausanschlüsse

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Axel
Nachname Pfeiffer
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-163
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse pfeiffer@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

-

Axel Pfeiffer

Zurück

Haushaltsbescheinigung für Kindergeldanträge

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Haushaltshilfe SGBXII (Sozialhilfe)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

Zurück

Hauskläranlagen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Axel
Nachname Pfeiffer
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-163
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse pfeiffer@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

-

Axel Pfeiffer

Zurück

Hausnummern
Heimatmuseum/Führungen

Ihr Ansprechpartner:

Heiratsurkunden

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

Zurück

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

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Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

Zurück

Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII (Sozialhilfe)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

Zurück

Hilfe zur Pflege SGBXII (Sozialhilfe)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

Zurück

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe) (Sozialhilfe)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

Zurück

Hilfen zur Gesundheit SGB XII (Sozialhilfe)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

Zurück

Hundesteuer

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

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Impfungen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

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Jubiläen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Marianne
Nachname Poppenga
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-195
Faxnummer 05424 / 223-197
E-Mail-Adresse poppenga@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 13
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

-

Marianne Poppenga

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Jugendhilfe

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Sandra
Nachname Warnecke
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424-223-152
Faxnummer -
E-Mail-Adresse warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Abteilung Hauptamt
Sandra Warnecke

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Kanalanschluss

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Axel
Nachname Pfeiffer
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-163
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse pfeiffer@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

-

Axel Pfeiffer

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Kanalgebühren

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

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Kasse

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

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Kindergeldanträge

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Kindergärtenbeiträge

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Sandra
Nachname Warnecke
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424-223-152
Faxnummer -
E-Mail-Adresse warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Abteilung Hauptamt
Sandra Warnecke

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Kindergärten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Sandra
Nachname Warnecke
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424-223-152
Faxnummer -
E-Mail-Adresse warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Abteilung Hauptamt
Sandra Warnecke

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Kinderreisepässe

Identitätsnachweis für Kinder

Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigter erforderlich. Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, so genügt die Unterschrift dieses Elternteils (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen).
Vom 10. Geburtstag des Kindes an ist auch die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Kinderreisepässe müssen ein Foto des Kindes enthalten. Das biometrische Lichtbild (Frontalaufnahme) muss der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen.

Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Vor dem 01. November 2007 ausgestellte oder verlängerte Kinderausweise oder Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum darin angegebenen Ablaufdatum.
Hinweis:
Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern/eines Elternteils eingetragen werden. Seit dem 01. November 2007 kann für Kinder jeden Alters auch ein Personalausweis ausgestellt werden.

Der Kinderreisepass kann sofort ausgestellt werden.

Die Anerkennung des Kinderreisepasses in anderen Ländern kann durch die Einreisebestimmungen des Zielstaates eingeschränkt sein. Bitte informieren Sie sich hierüber bei Ihrem Reiseveranstalter. Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie auch unter folgendem Link:   Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise: Länder A-Z
Benötigte Unterlagen:

  • Bisheriger Kinderausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei der
  • Es sind die Größe und die Augenfarbe des Kindes anzugeben

Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Antragsformular wird mit den Daten des Kindes versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift. Vom 10. Geburtstag an ist auch die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Sollte einem Elternteil die persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so wird eine Einverständniserklärung, sowie als Nachweis der Echtheit der Unterschrift der Personalausweis oder Reisepass des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Persönliche Vorsprache eines Elternteils ist zwingend erforderlich!


Welche Gebühren fallen an? Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 € Verlängerung eines Kindereisepasses: 6,00 €

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Kinderspielplätze

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Günter
Nachname Rolf
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-162
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

Günter Rolf

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Kirchenaustritte

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

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Kulturelle Angelegenheiten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Christina
Nachname Kohlbrecher-Zippel
Adresszeile 1 Am Kurpark 12
Postleitzahl 49214
Telefonnummer 05424 / 221-80
Faxnummer -
E-Mail-Adresse kohlbrecher-zippel@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Abteilung Kur und Touristik
Sprechstunde -
Christina Kohlbrecher-Zippel

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Kämmerei

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Jan
Nachname Prövestmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-191
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse proevestmann@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Jan Prövestmann

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Lastenzuschuss

Ihr Ansprechpartner:

Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe(SGB XII)
Allgemeine Informationen

Das Risiko, pflegebedürftig zu werden kann jeden treffen. Grundsätzlich ist daher jeder verpflichtet, sich gegen dieses Risiko bei einer sozialen oder privaten Pflegekasse zu versichern. Nach derzeitiger Rechtslage liegt Pflegebedürftigkeit bei Personen vor, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind jedoch nicht die Krankheit oder die Behinderung ausschlaggebend, sondern vielmehr der daraus resultierende Hilfebedarf bei den täglichen Verrichtungen. Dabei muss der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, wöchentlich im Tagesdurchschnitt bei der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten, bei der Pflegestufe II mindestens 3 Stunden und bei der Pflegestufe III mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (beispielsweise Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und bei der Mobilität) bei der Pflegestufe I mehr als 45 Minuten, bei der Pflegestufe II mindestens 2 Stunden und bei der Pflegestufe III mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der MDK wird von der zuständigen Pflegekasse beauftragt, wenn ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt wird. Auch der Sozialhilfeträger ist an die Feststellungen des MDK gebunden. Sollte jemand nicht pflegeversichert sein, wird der Sozialhilfeträger das jeweilige Gesundheitsamt mit der Bitte um Stellungnahme zum Pflegebedarf einschalten. Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe)
Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Pflegegeld zu erhalten, wenn Pflegebedürftige damit Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellen können.
Eine Kombination aus Geld und Sachleistung (Kombileistung) ist möglich. Der Leistungsrahmen der Pflegeversicherung umfasst auch Angebote bei Verhinderung der Pflegeperson (häusliche Pflege), der Tages oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege) sowie der Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Pflege).
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Pflegeinrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt.
Darüber hinaus können Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sowie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende gewährt werden.
Pflegende Angehörige oder pflegende Nachbarn und Freunde können gegebenenfalls Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson in Form von Beiträgen an den zuständigen Rentenversicherungsträger erhalten. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart bis zu bestimmten Höchstgrenzen, die Sie im konkreten Fall von Ihrer Pflegekasse erfahren, übernommen. Bei vollstationärer Pflege werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Sie ja im häuslichen Umfeld auch zu tragen hätten, nicht übernommen.
Ist Pflegebedürftigen die Übernahme ungedeckter Restkosten nicht möglich, kommen eventuell Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) in Frage.
Die Sozialhilfe als staatliche Hilfe tritt aber nur ein, wenn und soweit die Selbsthilfe und die Hilfe Unterhaltspflichtiger – in der Regel Verwandte in gerader Linie oder Ehepartner – nicht ausreicht.

 
An wen muss ich mich wenden?

Erster Ansprechpartner für die Beantragung von Pflegeleistungen ist die jeweils zuständige Pflegekasse.
Erst wenn feststeht, dass Leistungen der Pflegekasse nicht gewährt werden können bzw. nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Ansprechpartner ist das jeweilige Sozialamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, ggf. dem Sozialhilfeträger
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Weil eine rückwirkende Gewährung von Pflegekassenleistungen und Sozialhilfeleistungen nicht erfolgt ist es ratsam, sich frühzeitig, auf jeden Fall vor Inanspruchnahme von Pflegeleistungen, mit den jeweils zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen. Die Leistungen der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe werden gewährt, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, frühestens seit dem Datum der Antragstellung.

Rechtsgrundlage
  • Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege VG)
  • Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)
  • §§ 61 ff Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 12.01.2011

Unterstützende Institutionen

Pflegestützpunkte, Seniorenservicestellen, Pflegeberatung durch die Pflegekassen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Liegenschaftsangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

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Mahnwesen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

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Marktwesen

Ihr Ansprechpartner:

Meldebescheinigungen

Einfache Melderegister-Auskunft

Jede Person, die in der Gemeinde Bad Rothenfelde gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

Ebenfalls können auch Dritte in bestimmten Umfang Auskunft über folgende Daten einer anderen Person erhalten: Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad.

Erweiterte Melderegister-Auskunft

Dritte, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft geltend machen (z.B. durch Vorlage eines Vollstreckungstitels), können eine erweiterte Auskunft über zusätzlich folgende Daten einer anderen Person erhalten:
Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (nur, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzlicher Vertreter und Sterbetag und -ort.


Welche Gebühren fallen an? Einfache Melderegisterauskunft: 12,00 €, Erweiterte Melderegisterauskunft: 20,00 € jeweils zuzüglich Porto.

Bitte zahlen Sie:
per Verrechnungsscheck oder
per Überweisung auf das Konto bei der Postbank Hannover
IBAN: DE91 2501 0030 0046 1173 03

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Mietzuschuss

Ihr Ansprechpartner:

Müllabfuhr

Ihr Ansprechpartner:

Vorname -
Nachname AWIGO
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer (0 54 01) 36 55 55
Faxnummer (0 54 01) 36 55 44
E-Mail-Adresse info@awigo.de
Raumnummer -
Abteilung Abfallfragen
Sprechstunde

Service-Hotline:
Montag bis Freitag: 7.00 bis 19.00 Uhr
Samstag: 8.30 bis 13.00 Uhr

- AWIGO

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Nachlass- und Erbangelegenheiten
Allgemeine Informationen

Die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages ist dann sinnvoll, wenn größere Werte  auf dem Spiel stehen, die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden muss oder eine Verteilung des Nachlasses unter einer Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden soll.
Ein vor einem Notar errichtetes Testament wird als öffentlichen Testament bezeichnet. Wird es eigenhändig geschrieben und unterschrieben, handelt es sich um ein eigenhändiges Testament. Zuständigkeit und Aufgaben des Nachlassgerichtes Das Nachlassgericht befindet sich beim Amtsgericht. Zuständig ist grundsätzlich dasjenige Amts-gericht, in dessen Bezirk die/der Verstorbene (Erblasser/in) zuletzt gewohnt hat. Das Nachlassgericht hat u. a. die Aufgabe Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbver-träge) der Erblasserin/des Erblassers zu eröffnen und die Beteiligten vom Inhalt dieser Verfügungen zu unterrichten. Auf Antrag i. d. R. eines (Mit-)Erben erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein. Auch Erbausschlagungen werden hier aufgenommen. Zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehört dagegen nicht:

  • Rechtsberatung in Nachlassangelegenheiten,
  • Mithilfe bei der Abfassung eines Testamentes
  • Teilung des Nachlasses unter mehreren Miterben
  • Ermittlungen über die Zusammensetzung des Nachlasses
  • Abwicklung, wie z.B. Erfüllung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen
  • Informationen zum Thema Nachlass- und Erbenangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Nachmittagsbetreuung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Sandra
Nachname Warnecke
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424-223-152
Faxnummer -
E-Mail-Adresse warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Abteilung Hauptamt
Sandra Warnecke

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Namensänderungen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

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Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

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Naturschutz

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Günter
Nachname Rolf
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-162
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

Günter Rolf

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Obdachlose

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

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Ortsplanung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Günter
Nachname Rolf
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-162
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

Günter Rolf

Zurück

Ortspläne

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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Park- und Gartenangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Axel
Nachname Pfeiffer
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-163
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse pfeiffer@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

-

Axel Pfeiffer

Zurück

Parkraumbewirtschaftung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Gabriele
Nachname Eckelkamp
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-156
Faxnummer 05424 / 223-197
E-Mail-Adresse eckelkamp@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

 

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

 

 

Gabriele Eckelkamp

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Parkscheinautomaten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

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Personalangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Jutta
Nachname Stieve
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-186
Faxnummer 05424 / 223-198
E-Mail-Adresse stieve@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer Osteckbau 1.OG
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Jutta Stieve

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Personalausweise

Personalausweise
Ausweispflichtig sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Personen unter 16 Jahren können auf Wunsch einen Personalausweis beantragen, jedoch ohne die Online-Ausweisfunktion. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird bei uns aufgenommen. Dieser ist von Ihnen in unserem Beisein eigenhändig zu unterschreiben. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Anschließend reichen wir den Antrag zur Bearbeitung und zur Erstellung an die Bundesdruckerei in Berlin. Sofern Ihr Personalausweis bei uns zur Abholung bereit liegt, werden Sie von der Bundesdruckerei schriftlich benachrichtigt. Bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Er wird durch uns entwertet und eingezogen. Wurde Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt, müssen Sie diesen abgeben, wenn Sie den neuen Ausweis abholen.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt bei Personen unter dem 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine anschließende Verlängerung ist nicht möglich.

Verlust/Diebstahl der Ausweispapiere
Haben Sie Ihren Ausweis verloren, wurde er gestohlen, ist er auf sonstige Weise abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden, teilen Sie uns dieses bitte umgehend mit. Wir fertigen eine Verlusterklärung. Anschließend müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Falls bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, müssen Sie den Personalausweis unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Dieses können Sie sowohl bei uns im Bürgerbüro veranlassen als auch über die Sperrhotline 116 116 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). Halten Sie hierfür Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Mitzubringende Unterlagen:
- 1 Lichtbild
(Das Lichtbild muss aus neuerer Zeit sein mit einer Frontalaufnahme - kein Halbprofil-Bild. Ihr Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sind, der Mund geschlossen, die Augen offen und deutlich sichtbar und der Gesichtsausdruck neutral. Sie dürfen keine Uniform und/oder Kopfbedeckung tragen. (Anschauliche Beispiele finden Sie hier auf der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) bitte Textstelle streichen!
- Alter Personalausweis
(Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Reisepass, Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.)

Gebühr: 22,80 € - für Personen unter dem 24. Lebensjahr
37,00 € - für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Personenstandswesen
Pflegestützpunkt
Allgemeine Informationen

Im Mai 2009 haben die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Beteiligung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verabschiedet.
Pflegestützpunkte beraten und unterstützen hilfe- und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen oder Betreuer in allen Fragen rund um das Thema Pflege - unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleistungen und auch dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit noch nicht festgestellt ist. Die Leistungen der Pflegestützpunkte umfassen vor allem:

  • Herstellung des Kontakts zu der zuständigen Pflegekasse,
  • Unterstützung bei der Beantragung der in Betracht kommenden Leistungen,
  • eine Angebotslandkarte der pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote,
  • Aufklärung über technische Hilfsmittel oder altengerechte Umbaumaßnahmen innerhalb der eigenen Wohnung,
  • Hinweise auf geeignete Senioren-Betreuungs- und -begleitdienste, niedrigschwellige Betreuungsangebote, Seniorenservicebüros, Freiwilligenagenturen oder Selbsthilfekontaktstellen,
  • Koordination und Zusammenarbeit der beteiligten Dienste,
  • Information über ambulante Pflege und Hilfen in der eigenen Wohnung und
  • Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz.

In Niedersachsen gibt es inzwischen zahlreiche Pflegestützpunkte. Für den Bereich des Landkreises Osnabrück ist der Pflegestützpunkt direkt in der Kreisverwaltung eingegliedert.

Welche Gebühren fallen an?

Das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte ist kostenlos.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Das niedersächsische Modell sieht vor, dass Pflegekassen und Kommunen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens einen Pflegestützpunkt einrichten. Die Entscheidung darüber liegt in den Händen des jeweiligen kommunalen Trägers.
Die Qualifikation der im Pflegestützpunkt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich an den Kriterien der von den Pflegekassen eingesetzten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 12.01.2011

Links

  • Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

  §  Landkreis Osnabrück - Soziales 

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

Zurück

Pfändungen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

Zurück

Plakatanschlag

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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Reisegewerbe-/ Anträge

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung nach § 4 Absatz 3 Gewerbeordnung(GewO) oder ohne eine solche zu habenWaren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

  • § 4 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder der beantragende Betrieb seinen Sitz hat bzw. zukünftig haben wird. Für den Bereich der Gemeinde Bad Rothenfelde ist die Zuständigkeit auf diese übertragen worden. Sie können diese Leistung im Rathaus/Sozialamt/Raum 2 bei Herrn Lytze beantragen.   Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Führungszeugnis der Belegart O
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • gegebenenfalls Handwerkskarte
  • Lichtbild
  • Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (soweit Sie bereits selbstständig tätig waren)

Welche Gebühren fallen an? Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes gebührenpflichtig.   Welche Fristen muss ich beachten? Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.   Anträge / Formulare Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt. Im Antragsverfahren ist das regelmäßig verwendete Antragsformular zu verwenden. Was sollte ich noch wissen? Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle Bemerkungen Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 01.07.2010

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Reisepässe

Reisepässe

 

Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Der elektronische Reisepass (ePass) wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden.
Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, sind 10 Jahre gültig, Pässe für Personen unter 24 Jahren gelten 6 Jahre.
Verlängerungen sind nicht möglich.

Vom 01. November 2007 an enthält der ePass die Fingerabdrücke des Passinhabers/der Passinhaberin. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Grundsätzlich umfasst der Reisepass 32 Seiten. Für Personen, die viel reisen, kann er auf Wunsch mit einem Umfang von 48 Seiten ausgestellt werden.

Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Reisepass her. Auf die in der Regel mehrere Wochen
dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Passbehörde keinen Einfluss.

Falls Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein Express-Reisepass ausgestellt werden. Dieser entspricht dem "normalen" Reisepass. Er wird jedoch in einem beschleunigten Verfahren hergestellt und liegt etwa 4 bis 5 Tage nach Antragstellung vor.

Benötigte Unterlagen:

  • Bisheriger Reisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Personalausweis  oder Kinderausweis
  • Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht
  • Bei Minderjährigen sind zusätzlich die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Sofern nur eine Person sorgeberechtigt ist, ist der Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Antragsformular wird mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift. Persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich!


Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab. Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie unter folgendem Link: www.auswaertiges-amt.de unter Reise- und Sicherheitshinweise: Länder A-Z

Absatz einfügen!

Welche Gebühren fallen an? 59,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren

Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Rundfunkgebührenbefreiung (Anträge)

Ihr Ansprechpartner:

Salzsieden/Heimatmuseum

Ihr Ansprechpartner:

Sammlungen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

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Schiedsmannangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Marianne
Nachname Poppenga
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-195
Faxnummer 05424 / 223-197
E-Mail-Adresse poppenga@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 13
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

-

Marianne Poppenga

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Schulangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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Schutz der Sonn- und Feiertage

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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Schwerbehinderte Menschen: berufliche Integration (SGB IX)
Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Menschen benötigen zur Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung oft Beratung und Unterstützung.
Diesem Zweck dient der Integrationsfachdienst, der von den Rehabilitationsträgern oder dem Integrationsamt dazu beauftragt wird §  die schwerbehinderten Menschen zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln sowie §  die Arbeitgeber zu informieren und zu beraten. Der Integrationsfachdienst ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und in bestehende Arbeitsverhältnisse.
 

An wen muss ich mich wenden?

Sie können beim Integrationsfachdienst vor Ort klären lassen, ob für Ihr Anliegen ein Tätigwerden des Integrationsfachdienstes in Frage kommt.

Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes oder der Rehabilitationsträger.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schwerbehindertenausweis

Rechtsgrundlage

§§ 109 ff. Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)

Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 08.02.2013

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Schwerbehindertenangelegenheiten
Allgemeine Informationen

Für Schwerbehindertenangelegenheiten ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit seinen Außenstellen zuständig. Dabei erfüllt es folgende Aufgaben:

  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
An wen muss ich mich wenden?

Entsprechende Anträge sind an die für Ihren Wohnort zuständige Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zu richten.

Rechtsgrundlage

§§ 69 und 145 SGB IX (Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-)

Anträge / Formulare

Eine Übersicht unserer Anträge finden Sie hier...

Was sollte ich sonst noch wissen?

Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Schwerbehindertenangelegenheiten" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen...

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.09.2012   Sie erhalten entsprechende Antragsvordrucke auch im Sozialamt der Gemeinde Bad Rothenfelde im Rathaus/Raum 2/Herr Lytze

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Schwerbehindertenausweis
Allgemeine Informationen

Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen?  Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Falls Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzen, dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder inzwischen abgelaufen ist, müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seine Außenstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles Passfoto
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis im Falle einer Verlängerung
Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises sind kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie werden 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises von uns automatisch angeschrieben und zur Verlängerung aufgefordert.

Rechtsgrundlage
  • § 69 SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch -)
  • Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung bzw. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie. Ein Formular zur Verlängerung des Schwerbehindertenausweises können Sie sich auch online über unser Schwerbehindertenportal LS-Online ausdrucken. Hier geht es zu LS-Online... Ihren Schwerbehindertenausweis können Sie auch auf einem unserer Sprechtage verlängern lassen. Die Termine und Orte der Sprechtage finden Sie hier...
Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen. Zum Kontaktformular...

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.09.2012

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Schwerbehinderung - Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Allgemeine Informationen

Ist Ihr Arbeitsplatz in Gefahr? Und könnten Sie ihn behalten, wenn bei Ihnen die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen würde? Dann können Sie sich einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, sofern bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 30 festgestellt worden ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Gleichstellung wird durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit ausgesprochen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist unter Vorlage des Feststellungsbescheides der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Welche Gebühren fallen an?

KEINE

Welche Fristen muss ich beachten?

KEINE

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 3 SGB IX (Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-)

Anträge / Formulare

Anträge erhalten Sie auf Anfrage bei der Agentur für Arbeit.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.09.2012

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Schädlingsbekämpfung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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Seniorenservicebüro Niedersachsen
Allgemeine Informationen

Die Seniorenservicebüros Niedersachsen sollen als zentrale Stelle Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungsleistungen aus einer Hand anbieten. Sie unterstützen ältere Menschen dabei, bis ins Alter eine möglichst große Selbstständigkeit und hohe Lebensqualität zu erhalten.
Das Motto: „Vernetzte Hilfe aus einer Hand“. Die Seniorenservicebüros können eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen, z.B.

  • eine regionale Wohnberatung rund um das Alter
  • die Vermittlung von Begleitung und Patenschaften ebenso wie von haushaltstechnischer Assistenz
  • als Anlaufstelle für Fragen der Pflege
  • die Vermittlung von ehrenamtlichen Aufgaben

Dazu gehören z. B. die Organisation, Koordination und Vermittlung von Ehrenamtlichen für das Freiwillige Jahr für Senioren (FJS) und das Qualifizierungsprogramm DUO zur Ausbildung von Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleitern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Seniorenservicebüro.
Die Anschrift, die Telefonverbindung und die Internetadresse des Seniorenservicebüros in Ihrer Nähe erfahren Sie bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder über die Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. §  Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit §  Landkreis Osnabrück - Soziales

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Einzugsbereich eines Seniorenservicebüros erstreckt sich in der Regel auf einen Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt, um vorhandene Strukturen und Einrichtungen nutzen zu können.
Träger sind in der Regel neben den Kommunen insbesondere Mehrgenerationenhäuser, Freiwilligenagenturen und Familienservicebüros.

Im Jahr 2008 haben die ersten 16 vom Land Niedersachsen geförderten Seniorenservicebüros mit ihrer Arbeit begonnen, für 2009 ist die Förderung weiterer zehn Seniorenservicebüros vorgesehen. Niedersachsen ist das erste Flächenland in Deutschland, das solche Anlaufstellen für ältere Menschen finanziell unterstützt. Es ist vorgesehen, bis zum Jahre 2011 insgesamt 48 Seniorenservicebüros zu fördern. Für den Landkreis Osnabrück erhalten Sie weitere Informationen über Seniorenservice-büros direkt im Kreishaus (0541/501-3207 o. - 3209// siehe auch o.a.link)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Sondernutzung/Kleidercontainer

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

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Sozialhilfe

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Sozialhilfe (SGB XII)
Allgemeine Informationen

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe nach den Be-stimmungen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Leistungen der Sozialhilfe erhält aber derjenige nicht, der sich selbst helfen kann oder diese Hilfe von vorrangig verpflichtete Dritte erhalten kann (z.B. Unterhaltsverpflichtete, Sozialleistungsträger SGB II , etc.). Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Kapitel/Bereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt(Kap.3)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung(Kap.4)
  • Hilfen zur Gesundheit(Kap.5)
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen(Kap.6)
  • Hilfe zur Pflege(Kap.7)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten(Kap.8)
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen(Kap.9)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben für die Bereiche nach Kap. 6 und anteilig Kap. 5,7,8 u.9. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde  in der Sie Ihren Wohnsitz haben für die Bereiche nach  Kap. 3,4 und anteilig Kap. 5,7,8 u.9.
Für den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bad Rothenfelde an das Sozialamt im Rathaus/  Raum 2/Herr Lytze.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage
  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)


Antrag auf Sozialhilfe nach dem SGB XII

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Spendenbescheinigung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

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Sperrmüllabfuhr

Ihr Ansprechpartner:

Vorname -
Nachname AWIGO
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer (0 54 01) 36 55 55
Faxnummer (0 54 01) 36 55 44
E-Mail-Adresse info@awigo.de
Raumnummer -
Abteilung Abfallfragen
Sprechstunde

Service-Hotline:
Montag bis Freitag: 7.00 bis 19.00 Uhr
Samstag: 8.30 bis 13.00 Uhr

- AWIGO

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Spielplätze

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Günter
Nachname Rolf
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-162
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

Günter Rolf

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Sportangelegenheiten

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

Zurück

Sterbefälle

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

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Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

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Steuern (keine Lohnsteuer)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

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Straßenbeleuchtung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stephan
Nachname Breitzke
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-164
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse breitzke@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

 

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

 

 

Stephan Breitzke

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Straßenreinigung
Straßenunterhaltung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stephan
Nachname Breitzke
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-164
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse breitzke@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

 

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

 

 

Stephan Breitzke

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Streupflicht

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

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Tourismusbeitrag

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

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Tourist-Information

Ihr Ansprechpartner:

Vorname -
Nachname Kur und Touristik GmbH
Adresszeile 1 Am Kurpark 12
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 2218-0
Faxnummer 05424 / 2218-129
E-Mail-Adresse touristinfo@bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Kur und Touristik
Sprechstunde

Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Samstag: 09:30 - 12:30 Uhr

- Kur und Touristik GmbH

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Ummeldung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Bad Rothenfelde umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche mitteilen. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis  mit, so dass wir Ihre Anschrift ändern können.

Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis
- Mietvertrag oder Einzugsbescheinigung des Vermieters

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Umweltschutz
Unterhaltsheranziehung SGB XII/BSHG
Allgemeine Informationen

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Ver-wandte oder Angehörige, die kraft Gesetz zum Unterhalt verpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen. Weitere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige unterhaltsberechtigte Person  Leistungen der Sozialhilfe ausserhalb von Einrichtungen erhält oder erhalten hat.
Für den Bereich der Gemeinde Bad Rothenfelde ist das Sozialamt im Rathaus Zimmer 2/Herr Lytze Ihr Ansprechpartner.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage
  • § 94 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Unterhaltungsverband Hase-Bever (Veranlagung)

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

Zurück

Unterschriftenbeglaubigungen

Welche Unterlagen werden benötigt? Bei Unterschriftsbeglaubigungen Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. Welche Gebühren fallen an? Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 3,00 €.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Untersuchungsberechtigungsscheine

Ausbildungsbetriebe verlangen von Jugendlichen, die eine Ausbildung beginnen, eine Jugendschutzuntersuchung.

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den für die ärztliche Untersuchung erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein in unserer Abteilung. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Denise
Nachname Windmann
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-150
Faxnummer 05424/223-151
E-Mail-Adresse ema@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer -
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Denise Windmann

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Vaterschaftsanerkennung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Petra
Nachname Schäfer
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421 303161
Faxnummer 05421 303165
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Petra Schäfer

Zurück

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Michael
Nachname Hirsch
Adresszeile 1 Stievenstraße 3
Postleitzahl 49201
Ort Dissen aTW
Telefonnummer 05421/303-161
Faxnummer 05421/303-365
E-Mail-Adresse standesamt@dissen.de
Raumnummer -
Abteilung Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dissen - Bad Rothenfelde
Sprechstunde

Mo 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Di 08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:30-12:30 Uhr & 14:00-18:00 Uhr
Fr 08:30-12:30 Uhr

Michael Hirsch

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Vergnügungssteuer

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

Zurück

Verkehrsschilder

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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Vollstreckungsangelegenheiten

Die Gemeindekasse ist Vollstreckungsbehörde und zuständig für die Zwangsvoll-streckung kommunaler Forderungen, Pfändungen fortlaufender Bezüge sowie Pfän-dungen von Forderungen des Schuldners aus Bankgeschäftsverbindungen.
Die Gemeindekasse leistet Amtshilfe für den Einzug von Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Sie ist zuständig für die Anmeldung von Forderungen nach der Insolvenzordnung im Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren.

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

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Wahlen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

Zurück

Wassergeld

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

Zurück

Wasserhausanschlüsse

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stephan
Nachname Breitzke
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-164
Faxnummer 05424 / 223-196
E-Mail-Adresse breitzke@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 20
Abteilung Bauabteilung
Sprechstunde

 

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr

 

 

Stephan Breitzke

Zurück

Werkstatt für behinderte Menschen - Anerkennung

Allgemeine Informationen

Werkstätten für behinderte Menschen ermöglichen behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie erhalten verschiedene Vergünstigungen, z.B. die bevorzugte Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand. Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen diese Werkstätten eine Anerkennung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie trifft auf Antrag die Entscheidung über die Anerkennung im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 142 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX)

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 03.01.2011

Links

  • Bundesagentur für Arbeit

§  HHO - Arbeit

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Ulrich
Nachname Lytze
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-154
Faxnummer 05424 / 223-153
E-Mail-Adresse lytze@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2
Abteilung Asylantrag
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Ulrich Lytze

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Wochenmarkt

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

Zurück

Wohngeld

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Nicole
Nachname Unland
Adresszeile 1 Frankfurter Str. 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05425/223-155
Faxnummer 05424/223-153
E-Mail-Adresse unland@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 2a
Abteilung -
Sprechstunde -
Nicole Unland

Zurück

Zivilschutz

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

Zurück

Zwangsbeitreibung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

Zurück

Zwangsversteigerungen

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Uwe
Nachname Spriewald
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-187
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse spriewald@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 74
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Uwe Spriewald

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Zweitwohnungsgästebeiträge

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

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Zweitwohnungssteuer

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Stefan
Nachname Lönker
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-188
Faxnummer 05424 / 223-194
E-Mail-Adresse loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 70
Abteilung Finanzabteilung
Sprechstunde

-

Stefan Lönker

Zurück

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Markus
Nachname Haeder
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-157
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse haeder@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12
Abteilung Hauptabteilung/Ordnungsamt
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Markus Haeder

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Öffentlichkeitsarbeit

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Klaus
Nachname Rehkämper
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424 / 223-110
Faxnummer 05424 / 223-198
E-Mail-Adresse rehkaemper@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer Osteckbau 1.OG
Abteilung Bürgermeister und Kurdirektor
Sprechstunde

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag und Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr

Klaus Rehkämper

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Ölunfälle

Ihr Ansprechpartner:

Vorname Dirk
Nachname Rauschkolb
Adresszeile 1 Frankfurter Straße 3
Postleitzahl 49214
Ort Bad Rothenfelde
Telefonnummer 05424/223-160
Faxnummer 05424/223-197
E-Mail-Adresse rauschkolb@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Raumnummer 12a
Abteilung Hauptabteilung
Sprechstunde

Montag: 08.30-12.00 Uhr  und          15.00-17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Donnerstag:08.30-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

 

 

Dirk Rauschkolb

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