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Außenstelle der Gemeindeverwaltung

Am Kurpark 7
Bad Rothenfelde

05424 223150

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 und 15.00 - 17.30 Uhr


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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Termin für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, den 23. Februar 2025, festgelegt. Aufgrund der verkürzten Vorbereitungszeiten ergeben sich Besonderheiten, die zu beachten sind:


Wahlbenachrichtigungen

Alle Wahlberechtigten in Bad Rothenfelde erhalten voraussichtlich ab der 5. Kalenderwoche (ab dem 27. Januar 2025) ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Beachten Sie, dass die Zustellung durch die Deutsche Post nicht zeitgleich erfolgt und sich auch innerhalb eines Haushalts über die gesamte Woche erstrecken kann.


Briefwahlunterlagen beantragen

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Da die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 04. Februar 2025 verfügbar sind, können Briefwahlunterlagen erst ab diesem Datum versandt oder bei persönlicher Beantragung ausgegeben werden.

Ab 04. Februar 2025 besteht auch die Möglichkeit, direkt im Bürgerbüro der Außenstelle der Gemeindeverwaltung zu den nebenstehenden Öffnungszeiten die Briefwahl durchzuführen.


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am oder vor dem 23. Februar 2007 geboren wurden, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Sollten Sie bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte bis spätestens 7. Februar 2025 mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Bad Rothenfelde in Verbindung.


Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Verkürzte Fristen:
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl steht für die Briefwahl nur ein Zeitraum von etwa zwei Wochen vor dem Wahltag zur Verfügung. Dies kann zu Verzögerungen führen.

Wir empfehlen daher allen Wahlberechtigten nach Möglichkeit direkt an der Wahlurne zu wählen.

Alternativen für Briefwähler:
Möchten Sie dennoch per Briefwahl wählen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig, beispielsweise online, per E-Mail oder postalisch.
  • Planen Sie für den Rückversand mehrere Tage Postlaufzeit ein. Alternativ können Sie den Wahlbrief persönlich im Bürgerbüro abgeben oder in den Rathaus-Briefkasten einwerfen.

Persönliche Beantragung vor Ort:
Briefwahlunterlagen können auch ohne vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro beantragt werden. Hierfür benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument
  • Ihre Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden)

Sie können die Unterlagen direkt mitnehmen, vor Ort in einer Wahlkabine ausfüllen und den verschlossenen Wahlbrief abgeben.

Besonderer Hinweis für die Beantragung:
Ab dem 15. Februar 2025 raten wir von einer Beantragung per Post, E-Mail oder online ab, da eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann.


Wichtige Hinweise für Auslandsdeutsche

Auslandsdeutsche können in vielen Ländern die Kurierwege der deutschen Auslandsvertretungen nutzen, um Briefwahlunterlagen beschleunigt zu versenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.


Eingang des Wahlbriefes

Es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief spätestens am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Kreiswahlleiterin eingeht:

Kreiswahlleiterin Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück


Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025


 

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