Wahlergebnisse Europawahl 09. Juni 2024
Hier finden Sie ab dem 09.06.2024 nach Beendigung des Wahlzeitraums
Europawahl 09. Juni 2024
Bekanntmachungen, Hinweise und Informationen:
Wahlbekanntmachung
Übersicht der Wahllokale
Informationen der Bundeswahlleitung
Informationen der Landeswahlleitung
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG)
Informationen für Unionsbürger und bürgerinnen in verschiedenen Sprachen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Hinweise zur Erteilung von Wahlscheinen und zur Annahme von Wahlbriefen
Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!
Entgegen der letzten Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Jahr 2019 können bei der kommenden Wahl erstmals Personen, die ihr sechzehntes Lebensjahr vollendet haben, wählen. Wahlberechtigt sind gemäß § 6 EuWG grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weitere Voraussetzungen und Varianten der Wahlberechtigung – etwa von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union – können § 6 EuWG entnommen werden.
Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum 07. Juni 2024, 18 Uhr, bei der Gemeinde beantragt und abgeholt werden.
Briefwahlunterlagen können darüber hinaus noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt und abgeholt werden., wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die wählende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag (09.06.2024) um spätestens 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück eingegangen sind!
Bitte beachten: ein Einwurf der Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde garantiert keinen rechtzeitigen Eingang bei der Kreiswahlleitung!