Fundtiere/Tiere in Not/Hornissen- und Wespennester
Das sind die Regeln für Notfälle. Diese sind mit der Gemeinde und der Feuerwehr abgestimmt und dienen für alle zur Orientierung.
Tiere in Gefahr
Die Feuerwehr wird nur gerufen, wenn sich Wild- und Haustiere in akuter Gefahr befinden und wenn sich nicht aus eigener Kraft aus einer Notlage befreien können. (Eingeklemmt in Gullis oder in Autos, zugefroren im Teich oder wenn Katzen meinen, in Bäume klettern zu müssen).
Tiere in Not oder Fälle von Misshandlung
Die Polizei ist sofort zu verständigen, wenn Tiere misshandelt werden oder deutliche Anzeichen für eine schlechte bzw. nicht artgerechte Haltung vorliegen. Dazu gehören auch in Autos eingeschlossene Haustiere ohne Frischluftzufuhr.
Kranke, verletzte oder tote Tiere/Streuner
Werden offensichtlich kranke, verletzte oder leider auch tote Katzen und Hunde gefunden, ist zuerst die Gemeinde zuständig. Während der Woche von 9:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr ist das Ordnungsamt unter der Rufnummer 05424-223-160 erreichbar. Ausschließlich das Ordnungsamt benachrichtigt eine Organisation, die sich um die kleinen Opfer kümmert.
Ist das Tier krank oder verletzt und hat einen Besitzer, wird dieser sofort informiert.
Hat die Fellnase keinen Chip, kann der Besitzer nicht ermittelt werden oder ist es offensichtlich ein Streuner, so kümmert sich ausschließlich die Tierhilfe Melle e.V. Diese Organisation ist "Vertragspartner“ der Gemeinde Bad Rothenfelde.https://www.facebook.com/TierhilfeMelle/.
Fundtiere können bei der Facebook-Gruppe mit Fundstelle, Datum, Uhrzeit und Foto gepostet werden. Meistens findet sich darüber der Besitzer oder die Gruppe kümmert sich ehrenamtlich weiter.
Grundsätzlich gilt im Gemeindegebiet von Bad Rothenfelde sowie den Ortsteilen Aschendorf und Strang eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen. Sowohl für Freigänger, als auch für Hof- und Hauskatzen mit gesichertem Balkon oder Garten. Siehe Ortsrecht. Eine Katze ist ein Fluchttier und kann jederzeit unbemerkt auf leisen Pfoten das Haus/Grundstück verlassen.
Wer ohne Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Bad Rothenfelde einen Streuner oder ein verletztes Tier durch eine fremde Organisation einfangen und abholen lässt, trägt die vollen Kosten.
Wildvögel wie Singvögel, Tauben, Enten, Gänse & Co. auf öffentlichen Teichen oder in Bächen:
Im Fall einer Verletzung, Verwaisung oder Erschöpfung https://www.tierarzt-herkt.de/ b.herkt@tierarzt-herkt.de/Telefon 0541 40998700 kontaktieren.
Eine Beraterliste bei Hornissen und Wespenbefall ist hier angefügt.