Die neuen Hundesteuermarken für die Jahre 2025 - 2027 werden ab Ende Februar / Anfang März zusammen mit den Hundesteuerbescheiden verschickt. Die Höhe der Hundesteuersätze ändern sich nicht. Die Satzung ist hier https://gemeinde.bad-rothenfelde.de/ortsrecht.html unter II. Finanzen als PDF-Download eingestellt.
Die neue, rote Marke sollte umgehend nach Erhalt am Halsband des Hundes gegen die alte getauscht oder bei einem neuen Hund angebracht werden. Die Marke ist der Nachweis für die Anmeldung bei der Gemeinde Bad Rothenfelde sowie ein Wiedererkennungsmerkmal.
Falls der Hund einmal ausreißen oder sich verirren sollte, lässt sich anhand der Nummer die/den Halter: In leicht ermitteln.
Bei offenen Fragen zur Anmeldung und den Steuersätzen gibt Herr Lönker telefonisch (05424 2218-188) oder per Mail loenker@gemeinde.bad-rothenfelde.de Auskunft.
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