Aktualisierung der Allgemeinverfügung Wassersparen

Grünflächen in privaten Gärten und im öffentlichen Raum dürfen zwischen 12:00 – 18:00 Uhr weder aus dem Trinkwassernetz noch aus eigenen Brunnen beregnet werden. Dies erstreckt sich ebenfalls auf Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Weil in dieser Zeitspanne das Wasser in der Hitze sofort verdunstet. Die Allgemeinverfügung ist ab sofort bis zum 30.09.2022 gültig.
Die Pressemitteilung des Landkreises steht als PDF zum Download zur Verfügung.