Im Mai/Juni 2022 werden alle Grundstücks-/Gebäudeeigentümer durch die Finanzämter mit der Bitte angeschrieben, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 die für die Neubewertung der Grundsteuer ab 2025 erforderlichen Angaben über das ELSTER-Portal zu machen.
Um Angaben zu Ihrem Grundstück zu erhalten, brauchen Sie nur den Button „Auswahl der Flurstücke starten“ anklicken und die Anschrift des zu bewertenden Grundstückes eingeben.
Des Weiteren gibt es eine Verlinkung zur Homepage des Landesamtes für Steuern Niedersachsen. Hier erhalten Sie weitere detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform.
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