Zutritt zum Einwohnermeldeamt nur noch nach 3G-Regelung
Um das Corona-Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, hat die Gemeinde Bad Rothenfelde entschieden, dass ab Dienstag, 28.12.2021 der Zutritt des Einwohnermeldeamtes nur noch nach der 3G-Regelung möglich ist. Wer also einen Termin wahrnehmen möchte, muss entweder einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung erbringen oder das negative Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Diese Nachweise werden vor der Bearbeitung entsprechend kontrolliert.
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