Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Wochenmarkt bleibt Pflicht
Seit Mai besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Wochenmarkt zu tragen. Diese Vorgabe basierte auf eine Verordnung des Landes Niedersachsen, und wurde am 09. Oktober 2020 für Wochenmärkte aufgehoben.
Die aktuellen Verordnungen für den erneuten Lockdown schreiben diese Schutzmaßnahme bisher nur in geschlossenen Räumen vor sowie auf Wochenmärkten, wo nicht immer konsequent ein Mindestabstand eingehalten werden kann.
Angesichts der dennoch drohenden Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus und den steigenden Infektionszahlen nutzt die Gemeinde Bad Rothenfelde das Recht, die Maskenpflicht aufrecht zu erhalten. Dieses Recht räumt die neue Corona-Verordnung den zuständigen Behörden ausdrücklich ein.
Eine entsprechende Beschilderung wird die Kunden*Innen des Wochenmarktes an mehreren Stellen auf das Tragen der Gesichtsschutzes hinweisen.
Die Gemeinde wünscht allen Bürger*Innen weiterhin gute Gesundheit und bedankt sich für das rücksichtsvolle Miteinander.
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